Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit spielen für die Gestaltung von Informationstechnologie eine immer wichtigere Rolle. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für digitale Chancengleichheit und ein umfassender Ansatz für ein zukunftsfähiges Internet.
Nicht zuletzt aufgrund der rechtlichen Situation, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung Behinderter am 1. Mai 2002 entstanden ist, sondern auch wegen der immer stärkeren Verlagerung von eGovernment- und eBusiness-Prozessen ins Internet, ist es geschäftskritisch für Behörden, Institutionen und Unternehmen, ihre Webauftritte unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit zu gestalten. Nur so ist gewährleistet, dass wirklich alle Nutzer erreicht, sämtliche Funktionalitäten eines Webauftritts komplett sichergestellt und potentielle rechtliche Probleme ausgeschlossen werden.
Nicht nur im Interesse der Gleichberechtigung, sondern auch dezidiert wirtschaftliche Gründe sprechen für eine Anpassung der Webseiten an barrierefreie Normen.
Firmen und Organisationen, die über umfangreiche Webauftritte und Datenbanken verfügen, verhilft der Ansatz von Barrierefreiheit (insbesondere die Trennung von Inhalt und Präsentation) neben dem positiven Imageeffekt zu einer Erhöhung der Synergieeffekte durch weniger Kosten- und Zeitaufwand und zu einer 100%igen Reichweite.
Eine barrierefreie Webseite überzeugt durch
Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit bedeuten nicht nur Vorteile für behinderte Benutzer des Internets. Letztendlich profitieren alle User sofort und spürbar von den zusätzlichen Effekten.
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